Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
2. Pflichten / Zahlung Auftraggeber
Alle Rechnungen sind gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer unberührt, da es sich um ein Kleinunternehmen handelt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtbetrags nach Erhalt der Rechnung und innerhalb des angegebenen Zahlungsziels zu leisten. Ohne fristgerechten Eingang der Anzahlung besteht keine Garantie für für das erscheinen unseres Djs oder einer eventuellen Terminvergabe an andere Auftraggeber! Es erfolgen keine Erinnerungen oder Mahnung bei Vorkasserechnungen! Am Tag der Veranstaltung erhält der Auftraggeber eine Rechnung über den noch ausstehenden Restbetrag. Dieser ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach der Leistungserbringung in bar an den Auftragnehmer oder eine von ihm bevollmächtigte Person zu entrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Abzüge vom Rechnungsbetrag vorzunehmen. Die im Kundenkonto des Auftraggebers hinterlegten Zahlungsbedingungen sind verbindlich. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
3. Auftritt
Dem Auftragnehmer sind die Ausgestaltung und Darbietung des Programms frei. Art und Charakter sind dem Auftraggeber bekannt. Künstlerische Weisungen des Auftraggebers oder eines Dritten unterliegen dem Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber trägt Sorge für einen ordentlichen, mit festem Boden versehenen, trockenen, der Jahreszeit entsprechenden und mit Anschlussmöglichkeiten für Technik versehenen Aufbauort.
Aufpreis für Reinigung der eingesetzten Pa bei nicht befestigtem und für die Veranstaltung nicht geeignetem Boden! 60,00 €
4. Mitschnitt
Der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Zustimmung des Künstlers von seinen Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton und Bildträgern vornehmen oder Film und Fernsehaufzeichnungen durchführen.
5. Konventionalstrafe
Als Konventionalstrafe wird gegenseitig für den Fall der schuldhaften Vertragsverletzung das zu zahlenden Entgelt vereinbart.
6. Risiko
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen. Der Veranstalter kann nicht verlangen unter Risiko für Technik und Gesundheit der Künstler, die Veranstaltung fortzuführen.