Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
2. Pflichten des Künstlers
Alle Rechnungen sind von der Umsatzsteuer unberührt, da es sich um ein Kleinunternehmen handelt.
Ich bitte Sie den Anzahlungsbetrag (20%), nach Erhalt der Rechnung, innerhalb der nächsten 7 Tage zu überweisen.
Sie erhalten dann am Tag der Veranstaltung eine Rechnung mit dem ausgewiesenen Restbetrag.
Diese ist unmittelbar nach dem Auftritt an den Auftragnehmer oder eine von dem Auftragnehmer bevollmächtigte Person in bar zu zahlen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Abzüge vorzunehmen. Die Zahlungsbedingungen laut Ihrem Kundenkonto sind bindend. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug behält sich der Auftragnehmer weitere Schritte vor. Alle anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.
3. Auftritt
Dem Auftragnehmer sind die Ausgestaltung und Darbietung des Programms frei. Art und Charakter sind dem Auftraggeber bekannt. Künstlerische Weisungen des Auftraggebers oder eines Dritten unterliegen dem Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber trägt Sorge für einen ordentlichen, mit festem Boden versehenen, trockenen, der Jahreszeit entsprechenden und mit Anschlussmöglichkeiten für Technik versehenen Aufbauort.
Aufpreis für Reinigung der eingesetzten Pa bei nicht befestigtem und für die Veranstaltung nicht geeignetem Boden! 45,00 €
4. Mitschnitt
Der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Zustimmung des Künstlers von seinen Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton und Bildträgern vornehmen oder Film und Fernsehaufzeichnungen durchführen.
5. Konventionalstrafe
Als Konventionalstrafe wird gegenseitig für den Fall der schuldhaften Vertragsverletzung das zu zahlenden Entgelt vereinbart.
6. Risiko
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen. Der Veranstalter kann nicht verlangen unter Risiko für Technik und Gesundheit der Künstler, die Veranstaltung fortzuführen.