Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde – auch dann nicht, wenn in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen erbracht werden.
2. Pflichten / Zahlung Auftraggeber
Rechnungen erfolgen gemäß § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
Nach Direktbuchung oder Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags nach Erhalt der Vorkasserechnung fristgerecht zu leisten. Ein Anspruch auf die vereinbarte Leistung besteht ausschließlich bei fristgerechtem Zahlungseingang.
Erfolgt die Zahlung der vereinbarten Vorkasse nicht, wird – bei bereits unterzeichnetem Vertrag oder im Falle einer Direktbuchung – eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags fällig. Der verbleibende Restbetrag ist am Veranstaltungstag in bar vor Ort zu zahlen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die im Kundenkonto hinterlegten Zahlungskonditionen sind verbindlich. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer rechtliche Schritte vor. Sämtliche hieraus entstehende Kosten trägt der Auftraggeber. Es erfolgen keine Erinnerungen oder Mahnungen im Fall der Vorkassenzahlungspflicht.
Es besteht keine Garantie für die Nichtweitergabe des Termins an andere Auftraggeber, sofern keine fristgerechte Zahlung eingeht.
3. Auftritt
3.1. Gestaltung und Durchführung der Darbietung
Die Ausgestaltung und Darbietung des Programms obliegen ausschließlich dem Auftragnehmer. Art und Charakter der Darbietung sind dem Auftraggeber bekannt. Künstlerische Weisungen des Auftraggebers oder Dritter unterliegt der Auftragnehmer nicht.
3.2. Voraussetzungen am Veranstaltungsort
Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen geeigneten Aufbauort bereitzustellen. Dieser muss eben, trocken, fest begehbar, der jeweiligen Witterung angepasst sowie mit den notwendigen technischen Anschlussmöglichkeiten versehen sein. Sollte aufgrund widriger Witterungsverhältnisse ein Aufbau nicht möglich sein, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Aufbau und die Durchführung zu verweigern.
3.3. Technische Unterstützung und Personal
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Bedarf auf eigene Kosten einen Techniker und/oder eine zweite DJ-Person zur Unterstützung mitzubringen.
3.4. Zusatzkosten bei unzureichenden Bedingungen
Bei einem Aufbau auf nicht befestigtem und für die Veranstaltung ungeeignetem Untergrund, welcher zu einer übermäßigen Verschmutzung der eingesetzten Ton- und Lichttechnik führt, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 150,00 € berechnet.
4. Mitschnitt
Der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Zustimmung des Künstlers von seinen Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton und Bildträgern vornehmen oder Film und Fernsehaufzeichnungen durchführen.
5. Konventionalstrafe
Als Konventionalstrafe wird gegenseitig für den Fall der schuldhaften Vertragsverletzung das zu zahlenden Entgelt vereinbart.
6. Risiko
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen. Der Veranstalter kann nicht verlangen unter Risiko für Technik und Gesundheit der Künstler, die Veranstaltung fortzuführen.