Agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

2. Pflichten des Künstlers

Alle Rechnungen sind von der Umsatzsteuer unberührt, da es sich um ein Kleinunternehmen handelt.
Ich bitte Sie den Anzahlungsbetrag (20%), nach Erhalt der Rechnung, innerhalb der nächsten 7 Tage zu überweisen.
Sie erhalten dann am Tag der Veranstaltung eine Rechnung mit dem ausgewiesenen Restbetrag.
Diese ist unmittelbar nach dem Auftritt an den Auftragnehmer oder eine von dem Auftragnehmer bevollmächtigte Person in bar zu zahlen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Abzüge vorzunehmen. Die Zahlungsbedingungen laut Ihrem Kundenkonto sind bindend. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug behält sich der Auftragnehmer weitere Schritte vor. Alle anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.

3. Auftritt

Dem Auftragnehmer sind die Ausgestaltung und Darbietung des Programms frei. Art und Charakter sind dem Auftraggeber bekannt. Künstlerische Weisungen des Auftraggebers oder eines Dritten unterliegen dem Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber trägt Sorge für einen ordentlichen, mit festem Boden versehenen, trockenen, der Jahreszeit entsprechenden und mit Anschlussmöglichkeiten für Technik versehenen Aufbauort.

Aufpreis für Reinigung der eingesetzten Pa bei nicht befestigtem und für die Veranstaltung nicht geeignetem Boden! 45,00 €

4. Mitschnitt

Der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Zustimmung des Künstlers von seinen Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton und Bildträgern vornehmen oder Film und Fernsehaufzeichnungen durchführen.

5. Konventionalstrafe

Als Konventionalstrafe wird gegenseitig für den Fall der schuldhaften Vertragsverletzung das zu zahlenden Entgelt vereinbart.

6. Risiko

Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen. Der Veranstalter kann nicht verlangen unter Risiko für Technik und Gesundheit der Künstler, die Veranstaltung fortzuführen.
7. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

8. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden dann Ausfallkosten wie folgt berechnet:

a.) Ab Erteilung des Auftrages und Zahlung der Anzahlung wird diese einbehalten.
b.) Ab 3 Monaten vor Veranstaltung werden 50 % des Offert Betrages als Stornogebühr verrechnet
e.) Ab 1 Monat vor Veranstaltung werden 100 % des Offerte Betrages als Stornogebühr verrechnet
.
Sollte es nach Absagen seitens des Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die
Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt von diesem Vertrag seitens des DJ ist nur möglich durch höhere Gewalt wie z.B.:

a.) technisch bedingte Ausfälle
b.) Krankheit/Unfall
c.) Tod

In diesem Falle wird (außer bei Tod) durch uns ein gleichwertiger Ersatz (Partner-DJ) gestellt.
Ansonsten zahlt der Ausführende dem Kunden auch die oben aufgelisteten Ausfallkosten.
Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn fernmündlich
oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.
9. Gagengeheimnis

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Entgelt zu geben, es sei denn er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die vereinbarte Konventionalstrafe.

10. Rechtsbeziehungen

Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien unterliegt deutschen Recht. Ist der Vertrag in eine Fremdsprache übertragen worden, so ist bei Streitigkeiten ausschließlich der deutsche Vertragstext maßgebend und Gerichtsstand des Auftragnehmers. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Vorschriften des BGB.

11. Nebenabreden und Streichungen

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Streichungen im Vertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht zulässig und gelten als nicht erfolgt. Punkt 11 kann nicht gestrichen werden. sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und Vereinbarungen unberührt.

12. Gebühren und Bewilligungen

Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

13. Parkplatz und Zufahrtsberechtigung

Der Auftraggeber trägt Sorge für ausreichend Parkmöglichkeiten für die Künstler, in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes, sowie wenn nötig für eine Zufahrtsberechtigung auf das Veranstaltungsgelände. Sollte die Zufahrt nicht möglich sein, behalten wir uns vor eine Aufwandsendschädigung in Höhe von 30% des Auftragswertes, zu erheben. Sollten Parkgebühren anfallen, trägt diese der Auftraggeber.

14. Verpflegung

Verpflegungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, das heißt Getränke und mindestens ein warmes Essen pro Person.

15. Veranstaltungsbewertung

Zu meinem Vertragsbestandteil gehört es auch, dass Sie nach Durchführung Ihrer Veranstaltung,
doch bitte ein kurzes Feedback/Bewertung bevorzugt auf Google https://g.page/r/CXgXcl65A0rDEB0/review oder meiner Webseite https://der-kleinste-dj-sachsens.de/bewertungen.php abgeben.