Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde – auch dann nicht, wenn in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen erbracht werden. 

2. Pflichten / Zahlung Auftraggeber

Rechnungen erfolgen gemäß § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
Nach Direktbuchung oder Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags nach Erhalt der Vorkasserechnung fristgerecht zu leisten. Ein Anspruch auf die vereinbarte Leistung besteht ausschließlich bei fristgerechtem Zahlungseingang.
Erfolgt die Zahlung der vereinbarten Vorkasse nicht, wird – bei bereits unterzeichnetem Vertrag oder im Falle einer Direktbuchung – eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags fällig. Der verbleibende Restbetrag ist am Veranstaltungstag in bar vor Ort zu zahlen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die im Kundenkonto hinterlegten Zahlungskonditionen sind verbindlich. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer rechtliche Schritte vor. Sämtliche hieraus entstehende Kosten trägt der Auftraggeber. Es erfolgen keine Erinnerungen oder Mahnungen im Fall der Vorkassenzahlungspflicht.
Es besteht keine Garantie für die Nichtweitergabe des Termins an andere Auftraggeber, sofern keine fristgerechte Zahlung eingeht.

3. Auftritt

3.1. Gestaltung und Durchführung der Darbietung
Die Ausgestaltung und Darbietung des Programms obliegen ausschließlich dem Auftragnehmer. Art und Charakter der Darbietung sind dem Auftraggeber bekannt. Künstlerische Weisungen des Auftraggebers oder Dritter unterliegt der Auftragnehmer nicht.

3.2. Voraussetzungen am Veranstaltungsort
Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen geeigneten Aufbauort bereitzustellen. Dieser muss eben, trocken, fest begehbar, der jeweiligen Witterung angepasst sowie mit den notwendigen technischen Anschlussmöglichkeiten versehen sein. Sollte aufgrund widriger Witterungsverhältnisse ein Aufbau nicht möglich sein, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Aufbau und die Durchführung zu verweigern.

3.3. Technische Unterstützung und Personal
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Bedarf auf eigene Kosten einen Techniker und/oder eine zweite DJ-Person zur Unterstützung mitzubringen.

3.4. Zusatzkosten bei unzureichenden Bedingungen
Bei einem Aufbau auf nicht befestigtem und für die Veranstaltung ungeeignetem Untergrund, welcher zu einer übermäßigen Verschmutzung der eingesetzten Ton- und Lichttechnik führt, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 150,00 € berechnet.

4. Mitschnitt

Der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Zustimmung des Künstlers von seinen Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton und Bildträgern vornehmen oder Film und Fernsehaufzeichnungen durchführen.

5. Konventionalstrafe

Als Konventionalstrafe wird gegenseitig für den Fall der schuldhaften Vertragsverletzung das zu zahlenden Entgelt vereinbart.

6. Risiko

Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen. Der Veranstalter kann nicht verlangen unter Risiko für Technik und Gesundheit der Künstler, die Veranstaltung fortzuführen.

7. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung haftet der Auftraggeber – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des DJs.
Für durch Gäste verursachte Schäden am DJ-Equipment haftet der Veranstalter.
Bei Ausfall durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) oder andere nicht vom DJ zu vertretende Umstände besteht kein Anspruch auf Rücktritt, Schadensersatz oder Zahlungseinbehalt.

8. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden dann Ausfallkosten wie folgt berechnet:

a.) Ab Erteilung des Auftrages und Zahlung der Anzahlung wird diese einbehalten.
b.) Ab 3 Monaten vor Veranstaltung werden 50 % des Offert Betrages als Stornogebühr verrechnet.
e.) Ab 1 Monat vor Veranstaltung werden 100 % des Offerte Betrages als Stornogebühr verrechnet.
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Sollte es nach Absagen seitens des Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die
Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt von diesem Vertrag seitens des DJ ist nur möglich durch höhere Gewalt wie z.B.:

a.) technisch bedingte Ausfälle
b.) Krankheit/Unfall
c.) Tod

In diesem Falle wird (außer bei Tod) durch uns ein gleichwertiger Ersatz (Partner-DJ) gestellt.
Ansonsten zahlt der Ausführende dem Kunden auch die oben aufgelisteten Ausfallkosten.
Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn fernmündlich
oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.

9. Gagengeheimnis

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Entgelt zu geben, es sei denn er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die vereinbarte Konventionalstrafe.

10. Rechtsbeziehungen

Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien unterliegt deutschen Recht. Ist der Vertrag in eine Fremdsprache übertragen worden, so ist bei Streitigkeiten ausschließlich der deutsche Vertragstext maßgebend und Gerichtsstand des Auftragnehmers. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Vorschriften des BGB.

11. Nebenabreden und Streichungen

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Streichungen im Vertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht zulässig und gelten als nicht erfolgt. Punkt 11 kann nicht gestrichen werden. sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und Vereinbarungen unberührt.

12. Gebühren und Bewilligungen

Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

13. Verpflegung, Parkplatz und Zufahrtsberechtigung

13.1. Verpflegungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, das heißt Getränke und mindestens ein warmes Essen pro Person.

13.2. Der Auftraggeber trägt Sorge für ausreichend Parkmöglichkeiten für die Künstler, in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes, sowie wenn nötig für eine Zufahrtsberechtigung auf das Veranstaltungsgelände. Sollte die Zufahrt nicht möglich sein, behalten wir uns vor eine Aufwandsendschädigung in Höhe von 30% des Auftragswertes, zu erheben. Sollten Parkgebühren anfallen, trägt diese der Auftraggeber.

14. Veranstaltungsbewertung

Zu meinem Vertragsbestandteil gehört es auch, dass Sie nach Durchführung Ihrer Veranstaltung,
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