Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde – auch dann nicht, wenn in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen erbracht werden.
2. Pflichten / Zahlung Auftraggeber
Rechnungen erfolgen gemäß § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
Nach Rechnungserhalt ist eine Anzahlung von 20 % fällig. Ohne fristgerechte Zahlung besteht kein Anspruch auf Durchführung der Leistung.
Am Veranstaltungstag ist der Restbetrag bar vor Ort zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Zahlungskonditionen im Kundenkonto sind verbindlich. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer rechtliche Schritte vor; entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
Erinnerungen oder Mahnungen bei Vorkasse erfolgen nicht.
3. Auftritt
3.1. Gestaltung und Durchführung der Darbietung
Die Ausgestaltung und Darbietung des Programms obliegen ausschließlich dem Auftragnehmer. Art und Charakter der Darbietung sind dem Auftraggeber bekannt. Künstlerische Weisungen des Auftraggebers oder Dritter unterliegt der Auftragnehmer nicht.
3.2. Voraussetzungen am Veranstaltungsort
Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen geeigneten Aufbauort bereitzustellen. Dieser muss eben, trocken, fest begehbar, der jeweiligen Witterung angepasst sowie mit den notwendigen technischen Anschlussmöglichkeiten versehen sein. Sollte aufgrund widriger Witterungsverhältnisse ein Aufbau nicht möglich sein, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Aufbau und die Durchführung zu verweigern.
3.3. Technische Unterstützung und Personal
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Bedarf auf eigene Kosten einen Techniker und/oder eine zweite DJ-Person zur Unterstützung mitzubringen.
3.4. Zusatzkosten bei unzureichenden Bedingungen
Bei einem Aufbau auf nicht befestigtem und für die Veranstaltung ungeeignetem Untergrund, welcher zu einer übermäßigen Verschmutzung der eingesetzten Ton- und Lichttechnik führt, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 150,00 € berechnet.
4. Mitschnitt
Der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Zustimmung des Künstlers von seinen Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton und Bildträgern vornehmen oder Film und Fernsehaufzeichnungen durchführen.
5. Konventionalstrafe
Als Konventionalstrafe wird gegenseitig für den Fall der schuldhaften Vertragsverletzung das zu zahlenden Entgelt vereinbart.
6. Risiko
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen. Der Veranstalter kann nicht verlangen unter Risiko für Technik und Gesundheit der Künstler, die Veranstaltung fortzuführen.