Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.

2. Pflichten / Zahlung Auftraggeber

Rechnungen werden gemäß § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer gestellt (Kleinunternehmerregelung).
Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 20 % des vereinbarten Gesamtpreises innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten. Ein Anspruch auf Durchführung der Leistung besteht erst nach fristgerechtem Zahlungseingang. Der Restbetrag ist spätestens am Veranstaltungstag vor Beginn der Leistung zu zahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber ist selbst für die Einhaltung der Zahlungsfristen verantwortlich; ein Anspruch auf Zahlungserinnerungen oder Mahnungen besteht nicht.

3. Leistungserbringung / Auftritt

Die künstlerische Gestaltung und Durchführung der Darbietung obliegen dem Auftragnehmer; künstlerische Weisungen des Auftraggebers oder Dritter bestehen nicht.
Der Auftraggeber stellt einen geeigneten, sicheren und witterungsangepassten Veranstaltungsort mit den erforderlichen technischen Anschlüssen zur Verfügung. Ist die Durchführung aufgrund ungeeigneter Bedingungen oder Witterung unzumutbar, kann der Auftragnehmer die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Bedarf eigenes Hilfspersonal auf eigene Kosten einzusetzen.
Bei Aufbau auf ungeeignetem Untergrund und dadurch verursachter außergewöhnlicher Verschmutzung der Technik kann eine Reinigungspauschale von 150,00 € erhoben werden, sofern der Auftraggeber dies zu vertreten hat.

 4. Ton- und Bildaufnahmen (Mitschnitt)

Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen der Darbietung, die über übliche private Erinnerungsaufnahmen hinausgehen oder zu gewerblichen, öffentlichen oder veröffentlichungsbezogenen Zwecken genutzt werden sollen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. 

5. Schadenersatz bei Vertragsverletzung

Verletzt eine Vertragspartei schuldhaft ihre vertraglichen Pflichten, haftet sie nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz. Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
 
6. Risiko

Der Auftraggeber sorgt für sichere und ordnungsgemäße Veranstaltungsbedingungen und trägt das daraus resultierende Risiko, soweit es aus örtlichen Gegebenheiten, dem Verhalten der Gäste oder organisatorischen Umständen stammt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung zu verweigern oder abzubrechen, wenn deren Durchführung eine unzumutbare Gefährdung für Personen oder Technik darstellt und der Auftraggeber dies zu vertreten hat. Die gesetzlichen Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
Für Schäden, die durch Gäste, Dritte oder ungeeignete Veranstaltungsbedingungen verursacht werden, haftet der Auftraggeber, soweit er diese zu vertreten hat.
Bei Ausfall oder Unterbrechung infolge höherer Gewalt oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände bestehen keine Schadensersatzansprüche; bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.
 
8. Widerruf / Fälligkeit / Stornierung

8.1. Widerruf und Fälligkeit bei kurzfristigem Vertragsschluss
Sofern dem Auftraggeber als Verbraucher ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zusteht, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsschluss.

Wird der Vertrag weniger als 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn geschlossen und macht der Auftraggeber von seinem Widerrufsrecht innerhalb der Widerrufsfrist keinen Gebrauch, ist die in Rechnung gestellte Vergütung als Vorkasse spätestens vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig.

Erklärt der Auftraggeber nach Ablauf der Widerrufsfrist eine Absage bzw. den Rücktritt vom Vertrag, gelten die Regelungen gemäß Ziffer 8.3.
Die Regelungen in Ziffer 8.1 gelten unabhängig von den Bestimmungen in Ziffer 8.2 und werden hiervon nicht berührt.

8.2. Vertragsschluss weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Wird der Vertrag weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn geschlossen, erhöht sich der vereinbarte Gesamtpreis um 15 % (Kurzfristzuschlag).

Ein Widerrufsrecht besteht in diesem Fall nicht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit einem spezifischen Termin bzw. Zeitraum handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Erklärt der Auftraggeber nach Vertragsschluss eine Absage bzw. einen Rücktritt vom Vertrag, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung (Schadensersatz) in Höhe von 100 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, da eine anderweitige Vergabe des Termins regelmäßig nicht mehr möglich ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Regelungen in Ziffer 8.1 gelten gesondert und bleiben von den Bestimmungen dieser Ziffer 8.2 unberührt.
Ziffer 8.3 findet auf Verträge gemäß Ziffer 8.2 keine Anwendung.

8.3. Rücktritt durch den Auftraggeber
Nach Ablauf oder Erlöschen des Widerrufsrechts kann der Auftraggeber bis zum Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall berechnet der Auftragnehmer folgende pauschale Entschädigung vom vereinbarten Gesamtpreis:

- bis spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: Einbehalt der bereits geleisteten Vorkasse als Stornokosten
- Ab 3 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Gesamtbetrages
- Ab 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Gesamtbetrages

Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

Fahrtkosten werden im Fall der Stornierung nur insoweit berechnet, wie sie bereits angefallen oder nicht mehr stornierbar sind.
Vereinbarte Übernachtungspauschalen werden aufgrund entstehender Stornierungs- bzw. Ausfallkosten mit angerechnet, soweit diese Kosten angefallen oder nicht mehr vermeidbar sind. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

8.4. Rücktritt durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Durchführung aus wichtigem Grund unzumutbar ist (z. B. Krankheit, Tod, höhere Gewalt oder eine erhebliche, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende technische Störung). Soweit möglich, wird ein gleichwertiger Ersatz gestellt; andernfalls werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

9. Gagengeheimnis

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Vergütung vertraulich zu behandeln und Dritten hierüber keine Auskunft zu erteilen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht. 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Maßgeblich ist die deutsche Vertragsfassung.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 

11. Nebenabreden, Änderungen und Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
 
12. Gebühren und behördliche Genehmigungen

Sofern für die Veranstaltung Gebühren, Abgaben oder behördliche Genehmigungen – insbesondere GEMA-Gebühren – anfallen, ist der Auftraggeber hierfür verantwortlich und verpflichtet, diese rechtzeitig anzumelden und zu entrichten, sofern der Auftragnehmer nicht selbst Veranstalter im rechtlichen Sinne ist.
Bei reinen Privatveranstaltungen im nichtöffentlichen Rahmen fallen in der Regel keine GEMA-Gebühren an. Die Verantwortung für die zutreffende Einordnung der Veranstaltung obliegt dem Auftraggeber.
 
13. Verpflegung, Parkplatz und Zufahrtsberechtigung

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer und dessen Hilfspersonen angemessene Verpflegung und Getränke zur Verfügung und sorgt für kostenfreie, zumutbar nahegelegene Parkmöglichkeiten sowie erforderliche Zufahrtsberechtigungen.
Entsteht dem Auftragnehmer aufgrund fehlender oder unzureichender Park- oder Zufahrtsmöglichkeiten ein zusätzlicher Aufwand, kann eine pauschale Aufwandsentschädigung von 100,00 € verlangt werden, sofern der Auftraggeber dies zu vertreten hat.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
 
14. Veranstaltungsbewertung

Der Auftragnehmer freut sich über eine freiwillige Rückmeldung zur erbrachten Leistung. Der Auftraggeber kann nach Durchführung der Veranstaltung unverbindlich und freiwillig eine Bewertung oder ein Feedback abgeben, beispielsweise über die Internetpräsenz des Auftragnehmers oder auf externen Bewertungsplattformen.
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Bewertung besteht nicht.